I. Anwendungsbereich
Jedes Ausschreibungsangebot für GALÍ INTERNACIONAL SA impliziert die Akzeptanz dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Sämtliche durch GALÍ INTERNACIONAL erworbenen Lieferungen und Leistungen sind in den Kaufaufträgen sowie den Allgemeinen Bedingungen definiert. Jedwede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ungültig, sofern sie nicht schriftlich vorgelegt und von GALÍ INTERNACIONAL angenommen wurde.
II. Angebot – Vergabe – Bestellung/Kaufauftrag
In den Angebotsanfragen sind die besonderen Bedingungen, wie die Einreichfrist für das Angebot und die erforderlichen technischen Spezifikationen des Produkts, anzugeben. Angebote müssen eine Mindestgültigkeitsdauer von 30 Kalendertagen ab dem Ende der Einreichfrist desselben oder ab dem Eingangsdatum des Angebots selbst haben. Im Angebot ist sowohl der Preis als auch die Lieferzeit anzugeben.
Die formelle Annahme eines Angebots erfolgt durch Bestellung beziehungsweise Kaufauftrag. Innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Zustellung des Kaufauftrags ist dessen Annahme mittels Übermittlung einer abgestempelten und unterzeichneten Kopie desselben an GALÍ INTERNACIONAL zu bestätigen.
Falls GALÍ INTERNACIONAL keine dementsprechende Bestätigung der Auftragsannahme erhält, behält sich GALÍ INTERNACIONAL das Recht vor, den Kaufauftrag/die Bestellung zu stornieren. Sollte der Anbieter/Lieferant im Kaufauftrag/der Bestellung einen Fehler entdecken oder eine Bedingung nicht akzeptieren, so hat er GALÍ INTERNACIONAL binnen der folgenden 2 Arbeitstage davon in Kenntnis zu setzen, um die notwendigen Änderungen möglich zu machen, sofern GALÍ INTERNACIONAL dies für gerechtfertigt hält.
Im Falle solcher Änderungen hat GALÍ INTERNACIONAL diese schriftlich binnen 1 Arbeitstag nach ihrer Annahme schriftlich zu übermitteln. Sollte der Anbieter/Lieferant die Änderungen nicht in schriftlicher Form erhalten, sind keine der erbetenen Änderungen gültig.
III. Lieferung
Die Waren sind an dem im Kaufauftrag festgelegten Termin zu liefern. Sollte der Anbieter/Lieferant das für die Lieferung festgesetzte Datum nicht einhalten, ist GALÍ INTERNACIONAL berechtigt, den Kaufauftrag/die Bestellung ohne Kosten für GALÍ zu stornieren oder das nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist zugestellte Material abzulehnen, was die vollständige oder teilweise Kündigung des Kaufauftrags nach sich zieht, oder eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Betrages des Kaufauftrags/der Bestellung für jede Woche der Verspätung bis zu einem Maximum von 15 % zur Anwendung bringen. Diese Beträge können von den Verbindlichkeiten gegenüber dem Anbieter/Lieferanten in Abzug gebracht werden. Langt die Ware vor dem festgesetzten Datum ein, hat der Anbieter/Lieferant das im Kaufauftrag/der Bestellung vereinbarte Datum einzuhalten.
IV. Preis und Lieferbedingungen
Der Preis und die Form der Lieferung sind im Kaufauftrag/der Bestellung anzugeben. Es werden keinerlei Änderungen der im Kaufauftrag/der Bestellung oder den Vertragsdokumenten vereinbarten Bedingungen akzeptiert. GALÍ akzeptiert keine Waren, die auf andere Weise als hierin mit GALÍ INTERNACIONAL vereinbart transportiert worden sind, wobei sich GALÍ in einem solchen Fall das Recht vorbehält, die Ware ohne Kosten für GALÍ abzulehnen. Die Ware ist ordnungsgemäß zu verpacken, um eine Beschädigung während des Transports zu vermeiden. Für Pakete über 25 kg ist eine Palettierung vorgesehen, sofern sich dieses Verfahren nicht durch besondere Merkmale der zu befördernden Waren als ungeeignet erweist. Soweit keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, werden Palletten von GALÍ INTERNACIONAL nicht retourniert. Die Waren gelten als geliefert zum Zeitpunkt der Entladung in unseren Einrichtungen, sofern sie den vereinbarten Bedingungen und Merkmalen entsprechen, vorbehaltlich des Reklamations- bzw. Rückgaberechts zu Lasten des Anbieters/Lieferanten, sollte eine nachfolgende Qualitätskontrolle ergeben, dass die Lieferung nicht der Vereinbarung entspricht. Diese Reklamation oder Rückgabe kann auch in Fällen stattfinden, in welchen diese Abweichungen erst im Endprodukt entdeckt werden, wobei auch die Forderung einer Rückerstattung der Kosten für die Garantieleistungen möglich ist, die GALÍ INTERNACIONAL seinen Kunden gegenüber zu übernehmen hat. Hat GALÍ INTERNACIONAL die Waren nach Lieferankündigung durch den Anbieter/Lieferanten übernommen, so gilt – sofern der im Kaufauftrag/der Bestellung angegebene Termin eingehalten wurde – der nächste Arbeitstag nach dem Tag der Lieferanzeige als Lieferdatum für die Berechnung der Zahlungsbedingungen.
V. Organisation des Anbieters/Lieferanten
Der Anbieter/Lieferant hat als absolut unabhängiger Geschäftsmann zu fungieren, und trägt die alleinige Haftung für sein Personal und das Personal seiner Sublieferanten. Er hat sämtliche im Arbeitsgesetz, Sozialversicherungsgesetz und den Prinzipien der Prävention von Risiken am Arbeitsplatz festgelegten Vorschriften zu beachten. Ebenso ist der Lieferant/Anbieter dazu verpflichtet, alle relevanten Umweltschutzgesetze einzuhalten, sowie GALÍ INTERNACIONAL diesbezügliche Nachweise, falls erforderlich, zur Verfügung zu stellen.
Sollte er eine Drittpartei mit der Erbringung eines Teils des Kaufauftrags/der Bestellung oder des gesamten Kaufauftrages betrauen, hat der Anbieter/Lieferant GALÍ INTERNACIONAL unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine solche Fremdbeschaffung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch GALÍ INTERNACIONAL an den Anbieter/Lieferanten. Ein vertraglicher Anbieter/Lieferant haftet uneingeschränkt für die Leistungen seiner Sublieferanten.
VI. Vertraulichkeit
Der Anbieter/Lieferant verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen weiterzugeben, von denen er im Zuge dieser Vertragsbeziehung Kenntnis erhält, und zwar insbesondere in Bezug auf Daten des Käufers. Des Weiteren erklärt sich der Anbieter/Lieferant bereit, nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses keinerlei Kopien derartiger Informationen zurückzubehalten. Der Anbieter/Lieferant hat seine Mitarbeiter sowie sämtliche Drittpersonen, die im Zuge der Erbringung des Kaufauftrags Kenntnis derartiger Informationen erhalten, über diese Vertraulichkeitsverpflichtung zu informieren, und übernimmt die Haftung für Verbindlichkeiten, die sich aus einer Nichteinhaltung dieser Vereinbarung ergeben.
VII. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Die Rechnung muss folgende Informationen enthalten: die Nummer des Kaufauftrags/der Bestellung; die Nummer der in Rechnung gestellten Lieferscheine; die Rechnungsnummer; das Fälligkeitsdatum; das Rechnungsdatum, welches immer dem Datum der verrechneten Lieferscheine oder einem späteren Datum entspricht; die Lieferscheine für verrechnete Teillieferungen; die verrechneten Referenzeinheiten sowie den Einheitspreis. GALÍ INTERNACIONAL behält sich das Recht vor, Rechnungen zu akzeptieren oder abzulehnen, welche nicht zutreffende Informationen enthalten oder nicht in Übereinstimmung mit der Vereinbarung ausgestellt wurden. Falls GALÍ INTERNACIONAL den Erhalt irgendeines Dokuments abwarten muss, so gilt nicht das Eingangsdatum des Materials, sondern das Eingangsdatum des Dokuments als Lieferdatum. Rechnungen sind einheitliche Dokumente, somit hat GALÍ INTERNACIONAL diese in ihrer Gesamtheit zu akzeptieren oder zurückzuweisen.
GALÍ INTERNACIONAL akzeptiert das Fälligkeitsdatum der Rechnungen nur dann, wenn diese innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum einlangen. Die Zahlungsbedingungen sind im Kaufauftrag/der Bestellung oder im Vertrag festgelegt. Sofern keine anderslautenden Bedingungen schriftlich und durch GALÍ INTERNACIONAL unterzeichnet vorliegen, finden die üblichen Zahlungsmodalitäten Anwendung, welche eine Erstattung des Rechnungsbetrages innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum zum 15. oder 30. jeden Monats durch Bankscheck/Kassenanweisung vorsehen.
VIII. Gewährleistungen und Produkthaftpflicht
Anbieter/Lieferant gewährleistet, dass die Produkte, Waren und Ausrüstungsgegenstände für ein Jahr nach Inbetriebnahme frei von Mängeln hinsichtlich Konstruktion oder Fertigung sind. Im Falle irgendwelcher Abweichungen oder Verschlechterungen hinsichtlich der Funktion hat der Anbieter/Lieferant die bereitgestellte Ware zu GALÍ‘s Zufriedenheit instand zu setzen oder zu ersetzen und die Kosten jener Garantieleistungen zu erstatten, welche GALÍ INTERNACIONAL gegenüber seinen Kunden aufgrund von dem Anbieter/Lieferanten zuzurechnenden Ursachen zu übernehmen hat. Reparaturen oder Ersatzlieferungen erfolgen unter denselben Garantiebedingungen wie das ursprüngliche Produkt.
Der Lieferant/Anbieter haftet für jeglichen Verlust oder Beschädigung von Sachwerten von GALÍ INTERNACIONAL, die sich vorübergehend im Besitz des Anbieters/Lieferanten befinden, und er übernimmt die Haftung für deren ordnungsgemäßen Zustand. Falls notwendig, hat der Anbieter/Lieferant GALÍ INTERNACIONAL über die Ausrüstungsgegenstände oder Artikel zu informieren, welche für eine einwandfreie Verwendung geprüft oder repariert werden müssen, sofern die Verschlechterung oder Fehlfunktion nicht durch ein Fehlverhalten des Anbieters/Lieferanten eingetreten ist.
Der Anbieter/Lieferant verpflichtet sich, GALÍ INTERNACIONAL von jeder bestehenden Abweichung der von GALÍ INTERNACIONAL zur Ausführung eines erteilten Kaufauftrags bereitgestellten Gegenstände in Kenntnis zu setzen. Diese Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Abweichung zu erfolgen, und resultiert in der Einstellung des betreffenden Kaufauftrags. GALÍ INTERNACIONAL erklärt sich in diesem Fall damit einverstanden, die bis dahin erfolgte Lieferung der Waren und die Rechnungsstellung der gemäß dem Kaufauftrag erbrachten Arbeiten anzunehmen. Der verbleibende Betrag des Kaufauftrags ist als nichtig anzusehen.
IX. Geistiges Eigentum
Die GALÍ INTERNACIONAL möglicherweise bereitgestellten technischen Zeichnungen sind Eigentum von GALÍ. Somit darf der Anbieter/Lieferant weder irgendwelche in diesen bereitgestellte Informationen weitergeben noch die Zeichnungen oder Informationen darin benutzen, um anderen potentiellen Kunden Produkte zu liefern. Der Anbieter/Lieferant erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, diese Zeichnungen nicht zu seinem eigenen Nutzen zu verwenden, es sei denn, GALÍ INTERNACIONAL hat einer solchen Verwendung schriftlich zugestimmt, oder zur Erbringung von Kaufaufträgen/Bestellungen, die von GALÍ INTERNACIONAL erteilt wurden oder werden.
Die von GALÍ INTERNACIONAL bestellten Formen, Gesenke, Matrizen und Prototypen sind Eigentum von GALÍ und sind auf dessen erste Aufforderung zu liefern/zu übergeben. Damit zusammenhängende Wartungsarbeiten, ihre Verwahrung und jegliche Haftungsansprüche, die sich in Zusammenhang damit ergeben, solange sich diese Gegenstände am Gelände des Anbieters/Lieferanten befinden, liegen in der Zuständigkeit des Anbieters/Lieferanten.
X. Auflösung
In der Folge werden die Gründe für eine Vertragsauflösung aufgelistet:
• Tod oder Handlungsunfähigkeit des Anbieters/Lieferanten, sowie die Auflösung der Rechtspersönlichkeit des Anbieters/Lieferanten. Sofern
ein schriftliches Einverständnis beider Parteien vorliegt.
• Falls Situationen vorliegen, welche auf die Zahlungsunfähigkeit des Anbieters/Lieferanten hindeuten.
• Ein vorliegender Beweis für eine Verletzung vertraglicher Vereinbarungen durch den Anbieter/Lieferanten. In einem solchen Fall kann GALÍ
Keine der Parteien haftet für eine Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten infolge Höherer Gewalt gemäß Artikel 1105 des Spanischen Zivilgesetzbuches. Eine solche Ursache ist der anderen Partei innerhalb von nicht mehr als 48 Stunden bekanntzugeben. Sollte der Umstand höherer Gewalt mehr als 120 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin für den Kaufauftrag/die Bestellung fortbestehen, hat GALÍ INTERNACIONAL den Anbieter/Lieferanten über die Fortsetzung oder Kündigung des Auftrags in Kenntnis zu setzen.
XI. Gerichtsbarkeit
Mit der Erteilung des Kaufauftrags verpflichtet sich der Anbieter/Lieferant zur Einhaltung dieser Allgemeinen Kaufbedingungen, sofern keine von beiden Parteien angenommene Vereinbarung in schriftlicher Form vorliegt.
Im Falle irgendwelcher Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung dieser Bedingungen oder eines von diesen Bedingungen nicht abgedeckten Punktes unterliegen Käufer und Anbieter/Lieferant ausschließlich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Sabadell, und verzichten ausdrücklich auf ihre eigene Gerichtsbarkeit.
27 Juni 2008